Meine Mitgliedschaft

Meine Mitgliedschaft im DBMB e.V.
oder Mitglied im DBMB werden, wie geht das?

Wer kann Mitglied im DBMB e.V. werden?

Wir unterscheiden im DBMB folgende drei Mitgliedschaften:

  • ordentliches Mitglied
  • studentisches Mitglied
  • Förder-Mitglied

Jede dieser Mitgliedschaften spricht unterschiedliche Gruppen an,
allen folgen demselben >Auftrag< .

⇒ ordentliches Mitglied

Wer kann ein ordentliches Mitglied werden?

  • Absolventen der brau-, getränke- und lebensmitteltechnischen Studiengänge der Fachbereiche der Technischen Universitäten,
    Fachhochschulen und Fachschulen.
  • Absolventen von Brauereifachschulen und Absolventen anderer Bildungseinrichtungen mit gleichwertigem Prüfungsabschluss.
  • Technische Führungskräfte der Brau-, Malz- und Getränkeindustrie

Aufnahme-Antrag online ordentliche Mitgliedschaft  und 
SEPA-Mandat Bund online

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studentisches Mitglied / (Mitglied in Ausbildung)

Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien
sowie Schüler an Meisterschulen,
können für die Dauer ihres/r Studiums/Ausbildung studentisches Mitglied werden.

Aufnahme-Antrag online student. Mitgliedschaft

PDF-Formulare Download

 

Antworten auf Fragen
und weitere Voraussetzungen der Mitgliedschaft.

Jedes Mitglied ist zweimal Mitglied. (Ausnahme ausländisches Mitglied, s.u.)
Einmal im Bund und mindestens in einer Landesgruppe.

Für beide Mitgliedschaften ...

  • ist einen Aufnahmeantrag des Bundes zu stellen.
  • ist ein Jahresbeitrag zu leisten.
  • ist, wenn dieser eingezogen werden soll, ein separates SEPA-Mandat zu erteilen.
  • ist eine DSGVO-Erklärung ausreichend, da Informationen ausgetauscht werden können.
  • ist es notwendig, beiden Änderungen (Umzug, Arbeitgeber, Bank usw.) mitzuteilen.
  • gelten die jeweiligen Satzungen.
  • gibt es eine Mitgliedsnummer. Sie beginnt mit einem M und hat fünf Ziffern (Bsp. M12345).

Es kann ...

  • die Landesgruppe gewechselt werden und die Mitgliedschaft im Bund bleibt bestehen.
  • in mehreren Landesgruppen eine Mitgliedschaft bestehen, wenn der Antrag in weiteren Landesgruppen gestellt wurde.
  • in mehreren Landesgruppen eine Mitgliedschaft bestehen, wenn die Beiträge entsprechend bezahlt werden.
  • nur zum Jahresende die Mitgliedschaft gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • nicht nur eine Mitgliedschaft gekündigt werden. Es müssen beide Mitgliedschaften, schriftlich gekündigt werden.

Ablauf neuen Mitgliedschaft:

  1. Aufnahmeantrag des Bundes ausfüllen und einreichen.
  2. Beitrag für den Bund leisten. (SEPA-Mandat oder Überweisung)
  3. -> Mitglied im Bund mit Mitgliedsnummer und weiteren Info`s, Mitteilungsblatt usw.
  4. Beitrag für die gewählte Landesgruppe leisten. (SEPA-Mandat oder Überweisung)
  5. -> Mitglied in der Landesgruppe und Info`s und Teilnahme an den regionalen Veranstaltungen.

!   Zugang zum Mitgliederbereich unserer Homepage.
!!   Die Teilnahme an allen bundesweiten Veranstaltungen (ca. 90/Jahr!).
!!!   Teilnahme am Deutscher Braumeistertag (aktuell jedes gerade Jahr).
!!!!   Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen für die Erstberatung.
!!!!!   Das Mitteilungsblatt frei Haus und das jedes Quartal.

 

 ausländische Mitgliedschaft
Besonderheiten / Ausnahmen:

Für Mitglieder, die im Ausland leben und nicht Mitglied in einer Landesgruppe sind,
besteht die Möglichkeit der ausländischen Mitgliedschaft. Sie sind Mitglied im Bund,
können aber auch gerne an den Veranstaltungen der Landesgruppen teilnehmen.
Für den Bund fällt der Beitrag von derzeit 60€/Jahr an. Ein SEPA-Mandat ist für den Einzug sinnvoll.
Für Auslandskonnten die nicht der gängigen IBAN mit 22 Stellen entspricht,
empfehlen wir einen Dauerauftrag einzurichten:

Commerzbank vormals Dresdner Bank
IBAN: DE07 4408 0050 0106 1847 00
BIC: DRESDEFF440
Verwendungszweck: DBMB-Bund Beitrag 20XX Nachname, Vorname Mittgliedsnummer (M_ _ _ _ _)

Ihnen wird auf Wunsch auch das Mitteilungsblatt des DBMB ins Ausland zugesandt.

⇒  Sterbekasse

Der DBMB e.V. hat die Sterbekasse nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.06.2005 in Ingolstadt,
an den Versicherer ALLWEST (jetzt Signal-Iduna-Sterbekasse) übertragen.
Alle berechtigten Mitglieder wurden seinerzeit informiert und haben eine Police von der ALLWEST erhalten.

Zur Auszahlung des Sterbegeldes bitte bei der Versicherung einreichen:

  • ein Original der Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Fotokopie,
  • den Versicherungsschein der ALLWEST (Signal-Iduna-Sterbekasse)
  • und falls vorhanden, die Mitgliedskarte der Sterbekasse

Falls sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherung.

SIGNAL IDUNA Sterbekasse VVaG
Joseph-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund

 

 

Stand: 02/2024